Flüchtlingsrat Wiesbaden
 
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Was Sie tun können

Wir freuen wir uns immer auf Menschen mit Ideen, Engagement, Phantasie, Idealismus (und mehr!), die sich etwa in den Bereichen Begleitung bei Behördengängen oder zu Ärzten, Deutschunterricht, Besuch/Betreuung von Unterkünften, Organisation und Durchführung von Festen & Infoständen, ..., engagieren möchten. Schauen Sie bei Interesse gerne beim nächsten Plenum vorbei.

Wegen der häufigen Nachfrage: da wir keine fest angestellten Kräfte haben, können wir keine Praktika anbieten.

 Momentan suchen wir besonders für unser Projekt "Willkommen" Menschen, die Geflüchtete bei der Orientierung in Wiesbaden begleiten möchten.

Sachspenden: Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Sachspenden, insbesondere Kleidung oder Kinderspielzeug, fehlen uns räumliche und personelle Möglichkeiten.
Kleiderspenden nimmt beispielsweise das DRK in der Flachstraße 6 entgegen.  Der SKF AnziehTreff für Mütter und Familien am Schulberg gibt Baby- und Kinderkleidung weiter.

Eine Liste mit weiteren Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement oder Sachspenden finden Sie auf diesem PDF - Stand September 2016

Wohnraum und Jobs: Kennen Sie Vermieter oder vermieten Sie selbst Wohnraum? In der Regel dürfen oder durften in Wiesbaden die Bewohner der Sammelunterkünfte in eine eigene Wohnung ziehen. (Vorübergehend war ein genereller Auszugsstop verhängt worden, dieser wurde im September 2015 wieder aufgehoben. Seit Mitte November 2015 dürfen offenbar nur Personen aus vier bestimmten Herkunftsländern ausziehen. Seit Januar 2017 gilt dies für alle Personen, die sich seit 15 Monaten in Deutschland aufhalten.) Die Stadt übernimmt dann die Mietkosten, falls sie nicht die üblichen Obergrenzen überschreiten, was oftmals günstiger als die Unterbringung in den Unterkünften ist. Leider gibt es in Wiesbaden zu wenige günstige Wohnungen.
Seit 2015 entfällt das Arbeitsverbot für Menschen im Asylverfahren bereits nach drei Monaten. Sie könnten also Asylsuchende in Ihrem Betrieb einstellen. Allerdings sind noch diverse Formalitäten und Genehmigungen durch die Behörden erforderlich.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Arbeit des Flüchtlingsrates finanziell zu unterstützen. Spendengelder werden benötigt für
• die Miete unseres Büros
• Büromaterialien
• den Rechtshilfefond (Näheres dazu bei Arbeitsfelder)
• projektbezogene Arbeit

SPENDENKONTO
Flüchtlingsrat Wiesbaden e.V.
KNR: 135135100
BLZ: 51050015 (Naspa Wiesbaden)

IBAN: DE13510500150135135100, BIC: NASSDE55XXX


Das EXTRASPENDENKONTO für den Sprachkurstopf "Küche Asyl" haben wir Ende 2020 wegen der hohen Bankgebühren gelöscht.
Sie können uns weiterhin zweckgerichtet für den Deutschunterricht für nicht mehr schulpflichtige junge Asylsuchende auf unser allgemeines Spendenkonto spenden (siehe oben).

Wenn Sie unsere Arbeit durch Spenden unterstützen und uns Ihre Adresse mitteilen, können Sie von uns gerne eine Quittung über den gespendeten Betrag erhalten.

Für die Steuererklärung ist für Einzelspenden bis zu 300,- Euro der vereinfachte Spendennachweis zugelassen (§ 50 EstDV). Damit genügen die üblichen Angaben auf einem Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking. Diese Regelung gilt auch für mehrfache Spenden im Jahr.

Hier unser aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt als PDF

Vielen Dank für Ihre Spende!

Versuchen Sie zudem, durch
• das Verfassen von Leserbriefen,
• Diskussion im privaten Umfeld,
• Gespräche mit Ihrer/m Abgeordneten,
• Teilnahme an Demonstrationen,
• oder was immer Ihnen einfällt...,
das Leben von Flüchtlingen in Deutschland sowie die Einreise nach Europa und Deutschland zu erleichtern.

Kein Mensch ist illegal!

 

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